Ärzteinformation

Auf Basis des Vordruckes Ärztliche Bescheinigung stellen Sie eine Verordnung zur Anfertigung einer individuellen Beatmungsmaske aus. Achten Sie hierbei auf vollständige Angaben zu dem Patienten und der zuständigen Krankenkasse sowie auf die Angabe des erforderlichen Maskentyps, etwaiger physiognomischer Besonderheiten sowie der ärztlichen Diagnose nach ICD-10-GM.

Die Ihrerseits ausgefüllte, unterschriebene und mit Klinikstempel versehene Verordnung benötigen wir im Original per Post, gerne können Sie uns diese zwecks Beschleunigung der Abläufe auch vorab per Fax oder Email übersenden. Beachten Sie bitte, dass wir ohne gültige Verordnung nicht tätig werden können.

Es folgt unsererseits die Kontaktaufnahme mit dem Patienten, um einen Termin für die notwendige Gesichtsabformung nebst Anamnese-Gespräch zu avisieren. Je nach Erfordernis und Mobilität des Patienten findet dieser Termin in unserem Hause, in der Klinik oder beim Patienten zuhause statt.

Anhand des Gesichtsabdruckes und unter Berücksichtigung der relevanten Spezifikationen und Indikationen fertigen wir in unserem Labor die individuelle Beatmungsmaske in Handarbeit an. Die Fertigungszeit variiert dabei nach Aufwand und Dringlichkeit.

In Relation zu der Notwendigkeit und in vorheriger Absprache mit dem Patienten wird die Individualmaske per Paketdienst oder durch einen unserer Medizinprodukteberater persönlich in das Schlaflabor oder zum Patienten gebracht.

Sofern die Individualmaske trotz sorgfältiger Planung und Fertigung noch Druckstellen verursacht oder Leckagen aufweist, schaffen wir zeitnah vor Ort Abhilfe, um eine suffiziente Beatmungstherapie sicherzustellen. Hierzu genügt eine kurze telefonische oder auch schriftliche Information über die noch auftretenden Probleme.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf!